| Rechtlicher Hintergrund im Überblick  | 
                        
                        
                          
                              
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                                Am 22. Januar 2009 wurde das Rundschreiben  03/2009 über die Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei  Versicherungen (MA Risk VA) durch die Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht.  | 
                               
                              
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                                Diese Anforderungen stellen nunmehr aus Sicht  der BaFin die verbindliche Interpretation der Regelungen der §§ 64a und 104s  VAG für ein angemessenes Risikomanagement der Versicherer bzw. von  Finanzkonglomeraten dar. | 
                               
                              
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                                Die neuen MaRik VA legen den Grundstein für die  Umsetzung der zweiten Säule von Solvency II auf nationaler Ebene. | 
                               
                              
                                  | 
                                Durch die MaRisk VA sollen nach Ansicht der  BaFin zukünftig Transparenz in Bezug auf die Erwartungserhaltung in der  Aufsichtspraxis gewährleistet werden.  | 
                               
                            | 
                        
                        
                          |   | 
                        
                        
                          | § 64a VAG | 
                        
                        
                          | § 64a VAG behandelt die Anforderungen an  Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen  Geschäftsorganisation.  | 
                        
                        
                          Dies beinhaltet nach Ansicht des Gesetzgebers  ein angemessenes Risikomanagementsystem mit den folgenden Inhalten:  | 
                        
                        
                          
                              
                                  | 
                                eine angemessene Risikostrategie, die konsistent  zur gewählten Geschäftsstrategie ist | 
                               
                              
                                  | 
                                die Einrichtung eines angemessenen internen  Steuerungs- und Kontrollsystems | 
                               
                              
                                  | 
                                die Etablierung einer internen Revision und | 
                               
                              
                                  | 
                                die Einrichtung von internen Kontrollen (eines  internen Kontrollsystems (IKS)) | 
                               
                            | 
                        
                        
                           | 
                        
                        
                          | § 104s VAG | 
                        
                        
                          | Finanzkonglomerate haben gemäß § 104s VAG  besondere organisatorische Pflichten zu erfüllen.  | 
                        
                        
                          | Hierunter fällt beispielsweise die  Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation innerhalb des  gesamten Versicherungskonzerns. | 
                        
                        
                          | Grundsatz der Proportionalität | 
                        
                        
                          | Dieser bezieht sich auf die beiden vorgenannten  Paragraphen und besagt, dass Anforderungen an das einzelne Unternehmen in Abhängigkeit  von dessen unternehmensindividuellen Risiken, der Art und des Umfangs des  Geschäftsbetriebes sowie der Komplexität des Geschäftsmodells zu erfüllen  sind.   | 
                        
                        
                           | 
                        
                        
                           Anwendungsbereich  | 
                        
                        
                          | In den Anwendungsbereich fallen die folgenden  der Aufsicht unterliegenden Unternehmen: | 
                        
                        
                          
                              
                                  | 
                                Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz  in Deutschland einschließlich ihrer in- und ausländischen Niederlassungen im  EU/EWR-Raum | 
                               
                              
                                  | 
                                Pensionsfonds | 
                               
                              
                                  | 
                                Versicherungsunternehmen im Sinne des § 105 VAG | 
                               
                              
                                  | 
                                Rückversicherungsunternehmen im Sinne des § 121i  VAG | 
                               
                              
                                  | 
                                Versicherungsunternehmen im Sinne des § 110d VAG | 
                               
                              
                                  | 
                                Versicherungs-Holdinggesellschaften gemäß § 1b  Abs. 1 VAG, die übergeordnete Unternehmen einer Versicherungsgruppe sind. | 
                               
                              
                                  | 
                                Gemischte Finanzholding-Gesellschaften, die nach  § 104q Abs. 3 Satz 8 VAG als übergeordnetes Finanzkonglomeratsunternehmen eines  Finanzkonglomerats bestimmt wurden, in dem die Versicherungsbranche am  stärksten vertreten ist. | 
                               
                            | 
                        
                        
                          | Ferner ist sicherzustellen, dass auch auf  Gruppen- bzw. Konglomerats-ebene ein angemessenes Risikomanagement vorhanden  ist. | 
                        
                        
                          |   | 
                        
                        
                          | Allgemeine Anforderungen - Risikostrategie | 
                        
                        
                          | Gemäß den neuen MaRisk VA hat jedes  betroffene Unternehmen eine Risikostrategie zu implementieren. Diese bezieht  sich auf die folgenden Risikoarten: | 
                        
                        
                           | 
                        
                        
                          |   | 
                        
                        
                          | Risikostrategie als Verantwortungsbereich  des Managements | 
                        
                        
                          
                              
                                  | 
                                Versicherungsinstitute sollen nunmehr selbst  entscheiden, wie und in welcher Form sie den neuen MaRisk VA nachkommen wollen. | 
                               
                              
                                  | 
                                Wichtig ist in diesem Zusammenhang die  Implementierung des so genannten Internen Kontrollsystems (IKS), welches  einen entsprechend der individuellen Risikostrategie des Versicherers  abgestimmten Risikokontrollprozess darstellt. | 
                               
                              
                                  | 
                                Das Handling der Risikostrategie wird als  Verantwortungsbereich des Managements angesehen: So hat die Geschäftsführung  bei signifikanten Veränderungen von Marktparametern und Risikoeinschätzungen zu  prüfen, ob sich das Gesamtrisikoprofil des Unternehmens geändert hat. Für den  Fall einer Änderung sind entsprechende Maßnahmen zur Änderung der Risikostrategie  zu ergreifen. | 
                               
                            | 
                        
                        
                          |   | 
                        
                        
                          | Bestandteile des Internen Steuerungs- und  Kontrollsystems | 
                        
                        
                           | 
                        
                        
                          |   | 
                        
                        
                          | Unsere Lösungsansätze helfen Ihnen bei der Umsetzung! | 
                        
                        
                          
                              
                                  | 
                                Unsere umfangreiche Expertise im  Versicherungswesen und –recht verschafft Ihnen die nötige Transparenz über die  neuen rechtlichen Anforderungen und den damit verbundenen Anpassungsbedarf in  Ihrem Unternehmen. | 
                               
                              
                                  | 
                                Unser fachliches Know-How gepaart mit unserer  umfangreichen methodischen Kenntnis im Bereich Projektmanagement bringt Ihnen  eine maßgeschneiderte effiziente Umsetzungslösung. | 
                               
                              
                                  | 
                                Unser bewährtes Vorgehensmodell sichert Ihnen  eine zeit- und aufwandsgerechte Implementierung von der Analyse bis ihn zur  Stabilisierungsphase. | 
                               
                              
                                  | 
                                Wir begleiten Sie auch in der Anpassung der  betroffenen Prozesse und stellen sicher, dass der Know-How-Transfer an Ihre  Mitarbeiter zu einer reibungslosen Übergabe der gemeinsam erarbeiteten Lösung  führt. | 
                               
                              
                                  | 
                                Profitieren Sie dabei auch von unserer  umfassenden Erfahrung in den Bereichen Basel II, MaRisk, IKS, Sox, IFRS ! | 
                               
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