Rechtlicher Hintergrund |
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Neben den Banken sind nunmehr auch Versicherungsunternehmen von (erweiterten) Anforderungen in Bezug auf die Eigenkapitalunterlegung betroffen. |
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Daher wurde mit Solvency II eines der wichtigsten Projekte auf EU-Ebene zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa. Das primäre Ziel dieses Projektes ist die Weiterentwicklung der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen sowie die Verbesserung ihres internen Risikomanagementsystems. |
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Darüber hinaus sollen die bestehenden Aufsichtsregeln im Versicherungssektor harmonisiert werden, indem diese neuen Vorgaben den entsprechenden Vorgaben anderer Branchen (wie bspw. Kreditinstitute) angeglichen werden. |
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Die Planung der EU sieht vor, diese Anforderungen bis Ende 2012 in verbindliches Recht für alle Versicherungsunternehmen umzuwandeln. |
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Das 3 Säulen Modell |
In Anlehnung an die Vorschriften von Basel II hat Solvency II die 3-Säulen-Struktur der Baseler Vorschriften übernommen. Der inhaltliche Fokus hier liegt jedoch nicht so sehr auf der Beachtung der Einzelrisiken sondern vielmehr auf einer ganzheitlichen Betrachtung der Gesamtsolvabilität: |
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Erste Säule |
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Diese Säule beinhaltet Regelungen zur Bestimmung der Finanzausstattung. Das damit verbundene Solvenzkapital hat sich zukünftig direkt am versicherungstechnischen Risiko zu orientieren. Aus diesem Grund wurden die beiden Größen Minimumsolvenkapital (Minimum Capital Requirement (MCR)) und Zielkapital (Solvency Capital Requirement (SCR) eingeführt. |
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Das Zielkapital kann mit einem Standardmodell oder einem internen Modell ermittelt werden |
Zweite Säule |
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Die zweite Säule behandelt das Risikomanagementsystem von Versicherungsunternehmen und definiert die anzuwenden Verfahren zur Risikosteuerung und -überwachung (im Einklang mit der Risikostrategie). |
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Sie beinhaltet auch die Risikokontrolle durch die Aufsichtsbehörde. |
Dritte Säule |
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Die dritte Säule reguliert Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen gegenüber Aufsichtsbehörden (supervisory reporting) und gegenüber der Öffentlichkeit (public disclosure). |
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Diese Berichterstattung soll der Förderung der Markttransparenz dienen. |
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Herausforderungen |
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Die für die Erfüllung dieser Anforderungen erforderlichen Rechenmodelle sind recht aufwendig.
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Es wird daher erwartet, dass kleinere Versicherer wegen der hohen Kosten vor eigenen Modellen zurückschrecken werden und ein EU-einheitliches Standardmodell anwenden. |
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Die zeitnahe Umsetzung der Anforderungen im Rahmen eines Projektes ist daher empfehlenswert |
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Die aufsichtsrechtlichen Änderungen werden zudem Auswirkungen auf die Produkte, die Kundenstruktur haben und damit strukturelle Veränderungen nach sich ziehen.
D.h. es können sich Veränderungen für die Bereiche Produktentwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und weitere ergeben. |
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Märkte, Mitbewerber-Berichterstattungen und die Entwicklung neuer Produkte werden zukünftig einer detaillierteren Analyse unterzogen. |
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Analysten und Investoren haben durch die neuen Regelungen erweiterte Möglichkeiten der Unternehmensanalyse und eine bessere Transparenz. |
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Die Solvency-II-Regeln sollen zukünftig auch auf Pensionsfonds Anwendung finden, um besser mit Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge konkurrieren zu können. |
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Ausblick |
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Aufgrund diverser Kommentierungen und weiterer Überlegungen seitens der Gesetzgeber ist eine Verabschiedung finaler Vorgaben zu Solvency II nicht vor Ende des Jahres 2010 zu erwarten. |
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Um aber die Umsetzung dieser geplanten Vorgaben schrittweise einzuführen existieren heute bereits nationale Vorgaben, um die Versicherungsunternehmen in eine risikoorientierte Berichterstattung zu führen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die „Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA)“. |
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Für weitere Informationen in Bezug auf diese beiden Themen verweisen wir Sie auf unsere Ausführungen zum Thema MaRisk VA. |
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Ihr Nutzen durch uns |
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Unsere umfangreiche Erfahrung bspw. mit der erfolgreichen Basel II-Umsetzung hilft Ihnen bei der Implementierung eines entsprechenden Solvency II-Projektes. |
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Unsere Experten verfügen neben dem notwendigen aufsichtsrechtlichen Know-how zudem über weitereichende Kenntnisse in tangierenden Themen wie z.B. IAS/IFRS. |
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Unsere erfolgreich erprobten Vorgehensmodelle für den aufsichtsrechtlichen Bereich helfen Ihnen, Ihr Projekt effizient und aufwandsschonend durchzuführen. |
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Wir sind Experten im Bereich der Planung und Durchführung rollierender, komplexer Projekte. |
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