Home I Kontakt I Unternehmen   I
 
Karriere
Unternehmensentwicklung Fachbereiche Informationstechnologie
 
  Project Consulting Company
    Fachbereiche > Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)  
 
     
 

ue
Fachbereiche
  d Rechnungswesen
d Controlling
d Revision
d Einkauf
Unternehmensentwicklung
Informationstechnologie
 
Weitere Informationen
d BilMoG & Corporate Governance
d Fachbroschüre anfordern
d Frage/Mail an die Experten
d Veröffentlichung (online)
 
Fach-Themen (Auswahl)
r Bad Bank
r Basel II
r BilMoG
r Compliance
r Corporate Governance
r Fast Close
r Finanzwesen / Controlling
r Rechnungslegung
(IAS/IFRS, US GAAP)
r IFRS 8 (Geschäftssegmente)
r IFRS in den USA
r MaRisk VA
r Rechnungswesen
r Reklassifizierung (IAS 39)
r Reorganisation
r Selfservices
r SoFFin
r Solvency II
r Standardsoftware

 

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Am 26. Mai 2009 trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) seit mehr als 20 Jahren gesetzlich verabschiedet und für alle HGB bilanzierenden Unternehmen, deren Geschäftsjahre am 31.12.2009 enden, ab diesem Zeitpunkt verbindlich zu erfüllen.

Betroffen von diesem Gesetz sind alle Mittelständler genauso wie kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Änderung des BilMoG wird Auswirkungen auf die Bilanzstruktur, die Besteuerung, das Eigenkapital, die Prozesse und die Systeme der betroffenen Unternehmen haben.

Darüber hinaus wird rückwirkend für 2008 die im Rahmen des BilMoG vorgesehene Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zu Corporate Governance (Änderungsrichtlinie) und zur Abschlussprüfung (Abschlussprüferrichtlinie) in Kraft gesetzt.

Gegen über dem Regierungsentwurf vom vergangenen Jahr haben sich die folgenden Änderungen innerhalb des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben:
d

Einführung eines Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (anstelle einer Aktivierungspflicht)

d

Streichung der Pflicht zur Zeitwertbewertung (Fair Value) von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten bei Industrieunternehmen. D.h. die Fair Value - Bewertung von Finanzinstrumenten gilt nunmehr nur noch für Kreditinstitute.

d

Rückstellungen müssen zukünftig abgezinst und im Finanzergebnis gebucht werden

d

Wegfall einiger handelsrechtlicher Wahlrechte (Z.B. Bruttoausweis ausstehender Einlagen)

d

Branchenspezifische Regelungen ausschließlich für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute

Für Einzelkaufleute – nicht für Personengesellschaften – wird eine Erleichterung von der Buchführungspflicht realisiert:

Weisen sie an zwei aufeinander folgenden Stichtagen höchstens 500.000 € Umsatz/Geschäftsjahr und höchstens 50.000 € Gewinn/Geschäftsjahr auf, genügt eine (steuerliche) Einnahmen-Überschussrechnung. Unter Umständen wird diese Regelung sogar noch auf Personengesellschaften ausgedehnt.

Außerdem steigen die Schwellenwerte für die Größenklassen gemäß § 267 Abs. 1 und 2 HGB um ca. 20%. Die Erleichterung bei der Buchführungspflicht und die Anhebung der Größenklassen gelten bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12. 2007 beginnen.

Hinsichtlich der Übergangsregelungen haben sich weitere Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf ergeben:

Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss das Geschäftsjahr 2008 betreffend angewendet werden, dann jedoch vollumfänglich.
Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend bereits für das Geschäftsjahr 2009.

Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können (so überhaupt noch möglich) seit dem Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.

BilMoG1
 

Änderungen durch BilMoG

Das BilMoG sieht weit reichende Änderungen in zahlreichen Bestimmungen vor. Von diesen Änderungen betroffen sind beispielsweise die folgenden Bereiche:
d

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens (Aktivierungswahlrecht)

d

Rückstellungen (Passivierungsverbot für Aufwandsrückstellungen)

d

Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente

d

Latente Steuern (Temporary Concept)

d

Pensions- und ähnliche Verpflichtungen

d

Konzernabschluss (Control-Konzept)

d

(Konzern-) Anhangangaben und Lagebericht

d

Anpassung handelsrechtlicher Vorschriften zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften an die internationale Rechnungslegung

d

Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG

 
Die wesentlichen Änderungen und ihre Auswirkungen im Überblick

Durch die Verabschiedung des BilMoG  soll das Ziel der Stärkung der Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses und eine Annährung an die internationale Bilanzierung erreicht werden. Durch die nachfolgend dargestellten Änderungen in Bezug auf den Einzelabschluss soll zudem die Aussagekraft der zukünftigen HGB-Jahresabschlüsse wesentlich verbessert werden:

b2

 

Die Anforderungen, die sich auf die zukünftigen Inhalte des Anhangs/des Lageberichts ergeben, sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:
b3a
  Darüber hinaus finden sich erstmalig Vorschriften, die den Bereich Corporate Governance betreffen.
 

Entlastung für Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften

Das BilMoG sieht Erleichterungen und Entlastungen für einzelne Unternehmen vor: So haben Einzelkaufleute zukünftig die handelsrechtliche Pflicht zur Buchführung, Durchführung von Inventuren und zur Bilanzierung, wenn sie (an zwei aufeinanderfolgenden Abschluss-Stichtagen) einen Umsatz pro Geschäftsjahr von mehr als 500.000 EURO haben bzw. ihr Gewinn pro Geschäftsjahr die Grenzen in Höhe von 500.000 EURO übersteigt. Unter Umständen wird diese Regelung sogar noch auf Personengesellschaften ausgedehnt. Durch 20 % höhere Schwellwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sollen künftig mehr Unternehmen die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen können. Dies ist insbesondere für den deutschen Mittelstand von Bedeutung.

 

Bedeutung des BilMoG für den deutschen Mittelstand

Durch die Verabschiedung des BilMoG  soll das Ziel der Stärkung der Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses und eine Annährung an die internationale Bilanzierung erreicht werden. Durch die nachfolgend dargestellten Änderungen in Bezug auf den Einzelabschluss soll zudem die Aussagekraft der zukünftigen HGB-Jahresabschlüsse wesentlich verbessert werden:

 
b4
 
Diese Auswirkungen zeigen, dass sich gerade der Mittelstand der neuen Anforderungen sehr zeitnah zu stellen hat. Wir können Ihnen dabei helfen, sich im Dschungel der neuen Regelungen zurechtzufinden. Gemeinsam mit Ihnen und unserem bewährten Instrumentarium bestehend aus
d

Einem Team ausgewiesener Rechnungslegungsexperten

d

Checklisten zur Ermittlung des Handlungsbedarfs

d

Vorgehensmodellen zur Eruierung einer kostengünstigen Vorgehensweise

d

Tools zur Ermittlung der von BilMoG geforderten Bewertungen und Ansätze (F&E, latente Steuern etc.)

können wir Sie und Ihre Bilanzen nebst Anhang, Lagebericht und Risikoberichterstattung rechtzeitig fit für die Erfüllung der neuen HGB-Anforderungen machen. Die Expertise aus zahlreichen Umstellungsprojekten in den vergangenen Jahren gibt uns die Möglichkeit, mit Ihnen nur die Bereiche umzustellen, anzupassen und zu implementieren, die wirklich einer Anpassung bedürfen. Selbstverständlich schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter intensiv, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, nach der erfolgreichen Anpassung Ihrer „neuen“ Rechnungslegung, diese in den Folgejahren eigenständig betreuen zu können.

 

Handeln Sie rechtzeitig!

Wir sehen die Umsetzung der neuen Anforderungen als Führungsaufgabe, die zeitnah angegangen und implementiert werden sollte. Beginnen Sie daher mit unserer Unterstützung, sich bereits jetzt Gedanken über die von den Änderungen betroffenen Bilanz- und Reportingstrukturen zu machen. Wir unterstützen Sie bei der Analyse der direkten Auswirkungen auf:

d

Ihre Bilanz und insbesondere Ihre Kennzahlen

d

Ihr externes (rechtliches) und internes (Management-) Reporting

d

Ihre Ausschüttungen

d

Die Ermittlung neuer erforderlicher Kennzahlen (Rückstellungen, Pensionsrückstellungen, latente Steuern, F&E usw.)

d

Ihre Systemlandschaft sowie

d

Ihre Bilanzierungshandbücher und

d

Die Schulung Ihrer Mitarbeiter

Weitere Informationen
d BilMoG & Corporate Governance
d Fachbroschüre anfordern
d Frage/Mail an die Experten
d Veröffentlichung (online)
Die Umsetzung der neuen Anforderungen ist eine Führungsaufgabe

Wir sehen die Realisierung der Anforderungen aus dem BilMoG als einen Auftrag an die Geschäftsleitung und damit als eine Führungsaufgabe an. Neben dem Rechnungs- und Meldewesen sowie Controlling sollten dabei die Bereiche Risikomanagement, Treasury/Refinanzierung und IT maßgeblich bei der Realisierung von BilMoG mitwirken.

 
Unser Angebot
Als sehr erfahrenes Beratungshaus mit unfangreichem Know-How insbesondere in den Bereichen von Rechnungslegungs-Umstellungsprojekten stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Nutzung
PCC